Darf ich bekannt machen?
Im Geschäftsleben entscheidet die Hierarchie darüber, wen Sie mit wem bekannt machen, nicht das Alter oder das Geschlecht. Bei ausländischen Gästen allerdings wird als Zeichen des Respekts der Name des Gastes zuerst genannt, unabhängig von seinem Rang. Wenn Sie selbst mit jemandem bekannt gemacht werden oder sich Ihnen jemand vorstellt, sollten Sie mit einem freundlichen „Ich freue mich“ reagieren. „Angenehm“ sagt man heute nicht mehr. Zur Begrüßung gehört ein Händedruck mit Blickkontakt.
Frau Professor, Herr Doktor
Akademische Titel sind Bestandteile des Namens. In der direkten Anrede heißt es also „Frau Professor Meier“, im Anschreiben „Sehr geehrte Frau Prof. Meier“. Das Gleiche gilt für „Herrn Doktor Müller“. In der schriftlichen Form wird der akademische Grad Doktor übrigens immer abgekürzt. Bei mehreren akademischen Graden gilt: In der Anschrift eines Schreibens muss es „Professor Dr. Meier“ heißen, in der Briefanrede sowie im Gespräch nennen Sie nur noch den höchsten Grad.
Im Umgang mit Politikern sollten Sie beachten: Ein Bürgermeister wird nicht mit seinem Namen, sondern mit „Herr Bürgermeister“ angesprochen. Mitglieder des Bundestages sind „Herr Abgeordneter“ bzw. „Frau Abgeordnete“, im direkten Kontakt können Sie zusätzlich den Namen nennen. Minister, Senatoren, Staatssekretäre oder Ministerpräsidenten werden mit ihrem Amt angesprochen und angeschrieben. Bei einem Botschafter haben Sie die Wahl zwischen „Herr Botschafter“ und „Exzellenz“.
Trinkgeld: Wo, wann und wie viel?
Trinkgelder gehören in Deutschland zum guten Ton. Im Restaurant rundet man den Rechnungsbetrag in der Regel um fünf bis zehn Prozent auf. Im Hotel sollte man sich beim Pagen und Kofferträger mit einem oder zwei Euro, beim Zimmermädchen mit fünf bis zehn Euro bedanken. Den Preis für das Taxi rundet man auf den nächst höheren Betrag auf.
In Österreich gelten ähnliche Sitten: Im Restaurant und Taxi gibt man fünf bis zehn Prozent, der Kofferträger bekommt ein bis zwei Euro und dem Zimmermädchen lässt man fünf bis zehn Euro auf dem Nachttisch liegen.
In Italien, Spanien und Portugal bekommt der Taxifahrer den aufgerundeten Rechungsbetrag, im Restaurant lässt man bis zu zehn Prozent auf dem Tisch liegen.
In Frankreich sollte das Trinkgeld im Restaurant und im Taxi zwischen zehn und 15 Prozent liegen. Im Hotel dagegen ist ein Trinkgeld eher unüblich.
In Großbritannien liegen Sie mit zehn bis 15 Prozent im Restaurant ebenfalls richtig. Wenn allerdings der Service als „Service Charge“ schon auf der Rechung vermerkt ist, genügt ein kleines Dankeschön. Im Taxi sollten Sie den Rechungsbetrag aufrunden. An der Theke im Pub wird kein Trinkgeld erwartet.
In Dänemark ist Trinkgeld äußerst unüblich, ob im Restaurant, im Taxi oder Hotel.
In den USA finanziert das Servicepersonal seinen Lebensunterhalt ganz oder zum großen Teil aus Trinkgeldern. Deshalb sollten Sie dort etwas großzügiger sein: zehn und 25 Prozent im Restaurant, für Zimmermädchen im Hotel am Ende des Aufenthalts etwa einen Dollar pro Tag, für den Portier den gleichen Betrag für jeden geleisteten Dienst, für Kofferträger in Hotels oder auf Flughäfen ein bis zwei Dollar pro Gepäckstück. Die Taxirechnung wird auf etwa 15 Prozent aufgerundet.
Das richtige Gastgeschenk
Sind Sie bei Geschäftspartnern eingeladen, gilt immer noch: Ein Blumenstrauß für die Dame des Hauses gehört dazu. Auch mit einer guten Flasche Wein für den Herrn können Sie nichts falsch machen.
Wenn Sie Geschäftsverbindungen in Japan pflegen, sollten Sie bei Einladungen dort ein paar Besonderheiten beachten: Das Gastgeschenk wird erst beim Abschied überreicht und sollte teuer und markenecht sein. Und auch auf die Verpackung kommt es an: niemals schwarzweiß, das bringt Unglück, ebenso vier oder neun Blumen.
In Südamerika und den USA freut man sich über etwas typisch Deutsches. In ost- und nordeuropäischen Ländern sind Sie mit Blumen am besten beraten, da diese hier als Luxusartikel gelten.
Die passende Rede
Ihre Firma feiert Jubiläum? Dann vergessen Sie nicht, außer den Mitarbeitern auch Kunden und Geschäftspartner sowie die örtliche Presse einzuladen. Denn mit einer gelungenen Feier präsentieren Sie Ihr Unternehmen auch positiv nach außen. Als Firmeninhaber oder Geschäftsführer müssen Sie eine Rede halten. Machen Sie sich rechtzeitig Gedanken dazu. Als Einstieg eignet sich in den meisten Fällen ein Zitat. Anregungen gibt es im Internet. Eine kurze Zusammenfassung der Firmengeschichte folgt, in die Sie einige nette Anekdoten einflechten sollten. Geben Sie anschließend einen optimistischen Ausblick und vergessen Sie am Schluss nicht den Dank an alle Anwesenden, die Ihr Unternehmen bis zu diesem Tag begleitet haben.
Das richtige Outfit
Das kann, besonders im Sommer, unangenehm sein, aber: Bei offiziellen Anlässen müssen Sie so lange ihr Jackett anbehalten, bis der Gastgeber selbst ablegt. Wenn Sie sich hinsetzen, sollten Sie Ihre Jacke öffnen – und sie wieder schließen, wenn sie aufstehen; bei drei Knöpfen den mittleren, bei zweien den oberen. Die Krawatte sollten Sie so binden, dass sie etwa in Höhe des Gürtels endet. Schuhe und Socken sollten immer dunkler sein als die übrige Kleidung.
Freundlich erinnern
Ein Kunde hat die Rechnung nicht bezahlt? Das erste Erinnerungsschreiben sollte freundlich abgefasst werden und mit einer persönlichen Anrede versehen sein. Achten Sie auf Diskretion: Verschicken Sie das Schreiben auf jeden Fall per Post und nicht als Fax oder E-Mail, damit es kein Unbefugter zu Gesicht bekommt und Sie Ihren Kunden damit verärgern. Bleibt die Zahlung weiterhin aus, sollten Sie mit besonders guten Kunden telefonischen Kontakt suchen, ehe Sie die zweite Mahnung verschicken. Darin aber müssen Sie dann schon deutlich werden und eine Frist setzen.

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