Autofahrer sollten ihr Dieselfahrzeug jetzt mit einem Rußpartikelfilter nachrüsten; denn bis Ende 2009 wird die Nachrüstung steuerlich gefördert. Die Neuregelung gilt seit dem 1. April diesen Jahres.
Wer nachträglich einen Rußfilter einbaut oder seit dem 1.1.2006 schon eingebaut hat, erhält vom Staat über die Kfz-Steuer einen Zuschuss in Höhe von 330 Euro. Das macht ungefähr die Hälfte der Nachrüstungskosten aus. Im Gegenzug werden Diesel-PKW ohne Partikelfilter für einen Zeitraum von vier Jahren mit einem Steueraufschlag in Höhe von 1,20 Euro pro Kubikmeter Hubraum „bestraft“. Für Neufahrzeuge, die nicht den als Basis dienenden Euro-Partikelwert einhalten, wird der Zuschlag der Kfz-Steuer ebenfalls fällig. Wer nachrüstet, spart also doppelt.

Nicht nur bei der Steuer, auch bei der Umweltplakette und künftig drohenden Fahrverboten kann die Nachrüstung von Vorteil sein. Normalerweise gibt es beim Schadstoffgrenzwert Euro 2 die rote, bei Euro 3 die gelbe und bei Euro 4 die grüne Umweltplakette.
Wer einen Rußpartikelfilter einbauen lässt, bekommt von der Kfz-Werkstatt eine Bescheinigung. Die legt er bei der Zulassungsstelle vor, um den Rußfilter in die Papiere eintragen zu lassen. In Deutschland sind ungefähr 10 Millionen Dieselfahrzeuge zugelassen.

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