Wenn der Pflegefall eintritt, kann er schnell zum Sozialfall werden, und das nicht nur für die Betroffenen, sondern auch im erhöhten Maße für die Kinder. Denn diese haften für die Pflege Ihrer Eltern, persönlich.
Doch wer sich im Gedenken an die vorhandene Pflegepflichtversicherung sich jetzt entspannt zurücklehnt und glaubt es sei ja für alles gesorgt, kann ein böses Erwachen erleben. Sie reicht oftmals bei weitem nicht aus, um die Kosten eines Pflegefalles abzudecken.
Durch medizinischen Fortschritt steigt die durchschnittliche Lebenserwartung der Deutschen stetig an, doch leider steigen damit auch gleichzeitig die Zahl der pflegebedürftigen Personen deutlich.
Doch was ist wenn eine Pflegefall eintritt?
Grundsätzlich stehen die Kinder in der Pflicht, diese sind dafür verantwortlich, sich um die Belange des Pflegebedürftigen zu kümmern und ebenso für eine Versorgung bzw. für die Pflege aufzukommen.

Perfekt abgesichert bis ins hohe Alter.
Ein Beispiel:
Für eine Person mit Pflegestufe 3 liegt der durchschnittliche Aufwand für ein Pflegeheim bei 2.690,- €, diese können aber je nach Wünschen und Regionen teilweise deutlich nach oben abweichen. Dem gegenüber betragen die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung lediglich 1.550,- €.
Das entspricht einer Lücke von 1.180,- €!
Was bedeutet das in der Folge?
Es dürfte relativ klar sein, dass diese Kosten niemandem geschenkt werden. Daher greifen in der Regel zwei Möglichkeiten. Sollte der Pflegebedürftige über Vermögenswerte verfügen (Konten, Depots, Immobilien, etc.) müssen diese liquidiert werden, um die Kosten zu übernehmen. Sind solche Vermögenswerte nicht vorhanden, müssen die Kinder für die Kosten aufkommen.
So oder so bedeutet es für die Kinder einen massiven substantiellen Verlust, denn entweder sie werden ordentlich zur Kasse gebeten, oder aber das mögliche Erbe wird größtenteils durch die Kosten vernichtet.
Auch nicht besser sieht es aus, wenn die Pflege von den Kindern selbst übernommen wird, denn dort ist die Pflege meistens damit verbunden, dass der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, und somit das Gehalt wegfällt. Die Pflegepflichtversicherung bezahlt für solche Fälle bei Pflegestufe 3 nur 685,- €.
Wer sich also auf den Staat verläßt, riskiert sein Vermögen und das seiner Kinder. Und das ist gar nicht nötig, denn private Zusatzabsicherung ist bereits ab ungefähr 12,- € erhältlich und kann Eltern und Kinder vor diesen Finanzschäden schützen.
Es wird daher dringlich empfohlen, Sich über die Möglichkeiten zu informieren, und schnellstmöglich zu handeln!

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