Wann kann ich meine private Krankenversicherung wechseln und was bringt es mir
Viele Selbstständige, Freiberufler und Angestellte, die sich aufgrund Ihres Einkommens privat krankenversichern dürfen, stellen sich oft diese Fragen.
Grundsätzlich ist die Krankenversicherung eine der „teuersten“ Versicherungen, egal ob privat oder gesetzlich, von daher ist die Frage, was ein Wechsel bringt, recht schnell beantwortet: eine monetäre Ersparnis.
Doch hier muss man aufpassen. Was auf den ersten Blick günstig aussieht, kann einem im Nachlauf teuer zu stehen kommen.
Wichtig ist auch, ob der gewählte Versicherer als beitragsstabil gilt. Sollte das nicht der Fall sein, kann es schnell dazu führen, dass die Beiträge regelmäßig drastische Erhöhungen erfahren, und es später im Alter sehr teuer wird.
Auch gibt es in den einzelnen Tarifen den sogenannten Eigenanteil oder die Selbstbeteiligung. Hier gilt, eine höhere Selbstbeteiligung mindert den Beitrag. Allerdings kann dieses bedeuten, dass man dann im Schadenfall selbst leistet und eben nicht alle Kosten erstattet bekommt.
Da es jedoch auch Versicherer gibt, die bei Nichtinanspruchnahme der Krankenversicherung, Beiträge zurückgewähren, kann sich in manchen Fällen eine Selbstbeteiligung durchaus lohnen.
Hierzu ein Beispiel:

Ersparnis hier 1.080,- €. Das bedeutet selbst ohne Beitragsrückgewähr lohnt es sich bereits.
Sollte der Krankenversicherer jetzt auch noch Beiträge zurückgewähren verbessert sich die Situation natürlich noch mehr.
Sollten jetzt aber die Arztrechnungen den Betrag von 1.000,- € übersteigen, so dass man also doch Rechnungen einreicht, ist die Ersparnis dennoch 80,- €.
Bei einem Wechsel sollte man sich also auf jeden Fall informieren, ob der neue Krankenversicherer als beitragsstabil gilt und sich von einem Experten ausrechnen lassen, ob und wenn ja, in welchem Rahmen sich eine Selbstbeteiligung lohnt, und ob es Beiträge bei Nichtinanspruchnahme zurück gibt.
Doch wann kann man denn nun eigentlich wechseln?
Grundsätzlich gibt es zwei Kündigungsarten, die ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Die ordentliche Kündigung ist die Kündigung zum Ablauf der Versicherung. Bei vielen Versicherern ist dieses zum Ende des Jahres, bei einigen anderen kann diese auch unterjährig sein. Das heißt die Versicherung läuft beispielsweise vom 01.04. bis zum 31.03.
Hier hat man in der Regel eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten.
Die außerordentliche Kündigung beruht auf einer Vertragsänderung seitens des Versicherers, bezogen auf die Beiträge oder die Leistungen. Wenn also ein Versicherer die Beiträge erhöht, oder aber die Leistungen streicht oder einschränkt, dann haben die Versicherten das Recht die PKV zu kündigen. Hier beträgt die Frist auch lediglich einen Monat ab Kenntnis der Änderung.
Grundsätzlich sollte man seine Krankenversicherung immer wieder überprüfen lassen. Sich auch immer wieder Vergleichsangebote einholen, um sicher zu gehen, dass man immer die beste Leistung mit den besten Konditionen hat. Denn sonst kann es später ein böses Erwachen geben, und die Gesundheit ist ja nun auch ein sehr kostbares Gut.
Die Empfehlung lautet also:
Lassen Sie Ihre Krankenversicherung von einem unabhängigen Experten überprüfen, vergleichen Sie sie mit anderen Angeboten!

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