Effektive Kommunikation für erfolgreiche Unternehmen
Nennt man die ärgsten Feinde des effektiven Managements beim Namen, ist man zunächst verblüfft: Sie heißen Telefon, E-Mail, Handy und Fax. mehr
Urteile allerdings noch nicht rechtskräftig
Berlin (ddp). Das Landgericht Berlin hat die Rechte von Verbrauchern gegenüber Verlagen gestärkt. Zeitungsverlage dürfen ihren Kunden auf dem Teilnahmecoupon für Gewinnspiele keine Erklärung unterschieben, mit der sie der Werbung per Telefon und E-Mail zustimmen, wie der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) am Montag in Berlin mitteilte. Das gleiche gelte für Bestellcoupons für Abonnenten-Werber.
Der vzbv hatte gegen die Axel Springer AG und den zum Konzern gehörenden Ullstein-Verlag geklagt. Die Richter stellten laut vzbv außerdem klar, dass die Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke nur erlaubt ist, wenn der Kunde klar und eindeutig darüber informiert wurde, mit welcher Werbung er rechnen müsse. Die Urteile sind allerdings noch nicht rechtskräftig.

Nach Angaben der Verbraucherschützer enthielt der Bestellcoupon der «Berliner Morgenpost» für Werber eines neuen Abonnenten neben der anzukreuzenden Werbeprämie eine vorformulierte Einwilligungserklärung. Darin habe sich der Kunde damit einverstanden erklärt, dass die Zeitung seine Daten für Werbezwecke nutzt, sie von Dritten verarbeiten lässt und er schriftlich, per Telefon und E-Mail über weitere Angebote des Verlags informiert werde. Fast die gleiche Klausel habe in einem Teilnahmecoupon für ein Gewinnspiel der «Welt am Sonntag» gestanden.
(Urteile vom 18.11.2009, AZ: 4 O 89/09 und 4 O 90/09)
(ddp)
Printer-friendly version | Send to friend | PDF version
Nennt man die ärgsten Feinde des effektiven Managements beim Namen, ist man zunächst verblüfft: Sie heißen Telefon, E-Mail, Handy und Fax. mehr
Hausbesitzer sind immer auf der Suche nach Möglichkeiten, den Energieverbrauch in den eigenen vier Wänden zu senken. mehr
Ungewöhnliche Weihnachtsgrüße - Rechtzeitig auswählen. Wussten Sie, dass ein Bürger in Deutschland im Durchschnitt ca. 1000 Briefe pro Jahr erhält? Geschäftsleute erhalten sogar um ein Vielfaches mehr Postsendungen. mehr
Seit einigen Monaten gibt es sogar Strafbeiträge für die Nichteinhaltung der Vorgaben, die auch rückwirkend gelten. mehr
43,4 Millionen Deutsche schauten im April online Videos, wie viele davon waren von Ihrem Unternehmen? Bei im Durchschnitt mehr als 20 Videoaufrufen pro Besucher und Monat, ist Video die Nr.1 beim Datenaufkommen im Internet geworden. mehr
Kündigung vom Arbeitgeber, was nun? Wenn es zu einer Kündigung gekommen ist, wie bei ca. 2 Millionen Menschen jährlich, fragen sich viele was Sie tun können. mehr
Das ungeliebte Kind. Vielen Menschen sind Versicherungen ein Dorn im Auge, keiner mag Sie und oft werden Sie nur für „Abzocker" gehalten. mehr