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SPD fordert Entlassung von Finanzstaatssekretär Fleischer

Der CDU-Politiker soll private Interessen mit politischen Entscheidungen vermengt haben

Stuttgart (ddp-bwb). Staatssekretär Gundolf Fleischer (CDU) gerät in der sogenannten Kiesaffäre immer mehr unter Druck. Die SPD-Landtagsfraktion forderte nach Bekanntwerden der Funktionen von Fleischer (CDU) in der Privatwirtschaft dessen Rücktritt. Laut Landtags-Handbuch ist Fleischer Mitglied im Beirat der Vermögensverwaltungsgesellschaft Alcadama und Berater der Eigentümerfamilie. Zu dieser gehört die Schotterwerk GmbH in Freiburg. Fleischer habe eklatant gegen den Geist der Verfassung und des Ministergesetzes verstoßen, sagte Fraktionschef Claus Schmiedel am Montag in Stuttgart.

Fleischer hatte ein von Bund und Land vereinbarten Hochwasserbauprojekt am Oberrhein zwei Jahre lang blockiert. Angeblich soll er ein Interesse daran gehabt haben, der KVG, ein Zusammenschluss südbadischer Kies- und Straßenbaufirmen aus seinem Wahlkreis, den Auftrag für den Kiesaushub zu verschaffen.

Amtierenden Mitgliedern der Landesregierung sei es im Sinne der Verfassung untersagt, privatwirtschaftliche Interessen zu vertreten, betonte Schmiedel. Damit erhärte sich auch der Verdacht der Korruption in der CDU-Kies-Affäre. Diese Funktionen machten auch deutlich, weshalb Fleischer die Entscheidung bei den Kies-Projekten so lange blockiert habe.

Schmiedel fügte hinzu, dem Kabinett hätten die privatwirtschaftlichen Funktionen des Staatssekretärs bekannt sein müssen. Damit habe Fleischer die Gelegenheit erhalten, die Interessen «seiner» Schotterwerke in den Vordergrund zu schieben. «Die Landesregierung hat es zugelassen, dass ein Staatssekretär den Hochwasserschutz aus egoistischen Gründen über zwei Jahre lang verzögert hat», unterstrich Schmiedel.

Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann schloss einen Untersuchungsausschuss zur Aufklärung der Kiesaffäre nicht aus. Fleischer hätte diese Zusammenhänge längst offenlegen müssen, sagte er. Möglicherweise hätte er sogar diese Tätigkeit nicht ausüben dürfen.

(ddp)

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